geb. 10.07.1967 in Koblenz
aktuell beruflich tätig
- seit 2004 als Sachverständiger im Strafrecht
- seit 2011 niedergelassen in eigener (Kassen)Praxis
- seit 2012 bzw. 2015 in der Aus- und Weiterbildung von Fachärzten und Fachpsychotherapeuten als Dozent, Selbsterfahrungsleiter und Supervisor
davor
- 1999 – 2004 als Dipl.-Psych. im Täter-Opfer-Ausgleich Bremen, stv. Leitung, ambulante Strafrechtsprävention, Jugendliche, Erwachsene, Strafunmündige
- 2004 – 2023: Klinikum Bremen-Ost, Klinik für forensische Psychiatrie und Psychotherapie
- stationäre Behandlung von Patienten mit schweren Persönlichkeitsstörungen, Stationsleitung
- Forensische Institutsambulanz, ambulante Nachsorge, Risikoprognose und -management
Studium und Aus-/Weiterbildung
- Studium Physik, Psychologie, Philosophie und Spanisch 1988 bis 1997 in Bonn, Hamburg und Bremen
- Psychoanalytische und Psychotherapeutische Ausbildung in Bremen 2003 bis 2010
- Ernennung als Lehranalytiker und Supervisor DGPT 2015, DPG 2024
Veröffentlichungen
- „Die Heisenberg’sche und die Freud’sche Unschärferelation – Zur Bedeutung methodischer Subjektivität in einer naturwissenschaftlich verstandenen Psychoanalyse“
Artikel in: ZpTP - Zeitschrift für psychoanalytische Theorie und Praxis, Heft 4 Jg. 33, Spätlese, 2018, Vittorio Klostermann, Frankfurt/M
Vortrag am Psychoanalytischen Institut Bremen, Mittwochsforum, 15.02.2023
- „‚Man hat das Gefängnis … immer noch sehr geliebt‘
Innere Heimat: Zusammenfall des potenziellen Raums und Rückzug ins Klaustrum“
Vortrag gehalten auf der Jahrestagung der DPG 2016, Stuttgart
Artikel in Focke, I., Salzmann, G. (Hg) 2017: heimatlos. Psychoanalytische Erkundungen. Beiträge zur Jahrestagung, DPG Tagungsband 2016, Deutsche Psychoanalytische Gesellschaft, Berlin
- „‚Was guckst Du?‘ – Szenen aus dem Alltag der Konfliktschlichtung – Theorie und Interventionen“
Vortrag auf der Fachtagung des Täter-Opfer-Ausgleich Bremen am 06.05.2003, Gustav-Heinemann-Bürgerhaus, Bremen
- „Schlichten in Nachbarschaften am Beispiel der Großsiedlung Lüssum-Bockhorn“
Weiterentwicklung des „Gemeindenahen Täter-Opfer-Ausgleiches“ zu einer Methode der sozialen Mediation in städtischen Problemlagen
Artikel in: SpielRäume schaffen. Fachzeitschrift des Senators für Kinder, Jugend, Familie und Soziales, Heft Nr. 19: Innovative Praxismodelle, neue Konzepte, zukunftsweisende Projekte, 2002, Bremen
* Zum Qualifikationsniveau des „Psychologischen Psychotherapeuten“ in Strafrechtsfragen: Evtl. wird diese Berufsgruppe in der Strafrechtspraxis nicht umfassend berücksichtigt. So fehlt ein Verweis darauf in einigen Strafrechtskommentaren (vgl. etwa Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt StPO § 73 Rn. 8 und KK-StPO/Hadamitzky StPO § 73 Rn. 5).
Die Berufsbezeichnung wurde 1999 gesetzlich eingeführt. Es besteht uneingeschränkt Facharztniveau; Psychologische Psychotherapeuten sind – wie psychiatrische Fachärzte – zur umfassenden Krankheitsfeststellung und Diagnostik aller psychischen Störungen berechtigt. Ebenso gehören Kenntnisse in Psychopharmakologie zum basalen fachlichen „Rüstzeug“ (wie es umgekehrt Fachpsychiatern im Hinblick auf psychologisches Fachwissen zugestanden wird, vgl. KK-StPO/Hadamitzky StPO § 73 Rn. 5).
https://www.gesetze-im-internet.de/psychthappro/BJNR044800020.html
(2) Die Zertifizierung als Forensischer Sachverständiger bei der Psychotherapeutenkammer bestätigt auch formal die Qualifikation zur Bearbeitung der relevanten Fragestellungen (§ 126a StPO, §§ 20f und 63ff StGB, §§ 3, 105 JGG).
https://pk-hb.de/wp-content/uploads/2022/12/Sachverstaendigenliste-Forensik_homepage_neu1.pdf
(3) Bei Fragen der differenziellen Hirnorganik, bei grenzwertig internistischen Fragen, Fragen zu Wechselwirkungen, Dosierungen und Verlaufsbeurteilung bei fortlaufender oder anamnestischer neuroleptischer Behandlung wird ggf. praxisintern ergänzend ärztliche Zusatzexpertise herangezogen – s. Frau Ute Franz.